Schweizer / Schweizerinnen
Die Anmeldung erfolgt persönlich, innert 14 Tagen seit dem Zuzug, bei der Gemeindeverwaltung bzw. Einwohnerkontrolle. Bitte bringen Sie den Heimatschein bzw. den Heimatausweis, den AHV-Ausweis und, falls vorhanden, das Familienbüchlein mit.
Ausländer / Ausländerinnen
Die Anmeldung erfolgt persönlich, innert 14 Tagen seit dem Zuzug, bei der Gemeindeverwaltung bzw. Einwohnerkontrolle. Bitte bringen Sie Ihren Ausländerausweis sowie einen gültigen Reisepass oder einen anderen Personalausweis mit.
Schweizer / Schweizerinnen
Bitte melden Sie sich bis spätestens zum Wegzugsdatum persönlich unter Vorweisung des Niederlassungsausweises bzw. des Aufenthaltsausweises bei der Einwohnerkontrolle ab.
Ausländer / Ausländerinnen
Bei Wegzug melden Sie sich bitte bis spätestens zum Wegzugsdatum persönlich unter Vorweisung des Ausländerausweises bei der Einwohnerkontrolle ab.
Wir bitten Sie, auch Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sofort bei der Einwohnerkontrolle zu melden.
Denken Sie ebenfalls daran, die Adressänderung insbesondere auch Ihrer Krankenkasse, den Versicherern, Ihrer Bank, dem Arbeitgeber, dem Telefonanbieter, dem Strassenverkehrsamt oder bei Rentenleistungen der auszahlenden Kasse mitzuteilen.
Umzug minderjährige Kinder bei gemeinsamem Sorgerecht - Einverständniserklärung
Bitte beachten Sie, dass bei einem Umzug eines Elternteils zusammen mit Kindern, über die das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird, eine Einverständniserklärung beider Elternteile der Gemeindeverwaltung abgegeben werden muss. Das Formular finden Sie nachfolgend:
