Verwaltung

Einwohner- & Fremdenkontrolle

Anmeldung

Schweizer / Schweizerinnen

Die Anmeldung erfolgt persönlich, innert 14 Tagen seit dem Zuzug, bei der Gemeindeverwaltung bzw. Einwohnerkontrolle. Bitte bringen Sie den Heimatschein bzw. den Heimatausweis, den AHV-Ausweis und, falls vorhanden, das Familienbüchlein mit.

 

Ausländer / Ausländerinnen

Die Anmeldung erfolgt persönlich, innert 14 Tagen seit dem Zuzug, bei der Gemeindeverwaltung bzw. Einwohnerkontrolle. Bitte bringen Sie Ihren Ausländerausweis sowie einen gültigen Reisepass oder einen anderen Personalausweis mit.

Abmeldung

Schweizer / Schweizerinnen

Bitte melden Sie sich bis spätestens zum Wegzugsdatum persönlich unter Vorweisung des Niederlassungsausweises bzw. des Aufenthaltsausweises bei der Einwohnerkontrolle ab.

 

Ausländer / Ausländerinnen

Bei Wegzug melden Sie sich bitte bis spätestens zum Wegzugsdatum persönlich unter Vorweisung des Ausländerausweises bei der Einwohnerkontrolle ab.

Umzug innerhalb der Gemeinde

Wir bitten Sie, auch Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sofort bei der Einwohnerkontrolle zu melden.

Hinweis

Denken Sie ebenfalls daran, die Adressänderung insbesondere auch Ihrer Krankenkasse, den Versicherern, Ihrer Bank, dem Arbeitgeber, dem Telefonanbieter, dem Strassenverkehrsamt oder bei Rentenleistungen der auszahlenden Kasse mitzuteilen.